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BGB § 1436 Verwalter unter Vormundschaft oder Betreuung

BGB § 1436 Verwalter unter Vormundschaft oder Betreuung

[ Auszug: Steht der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, unter Vormundschaft oder fällt die Verwaltung des Gesamtguts in den Aufgabenkreis seines Betreuers, so hat ih ... ]